Stress zu Hause?!

Abgehauen, rausgeflogen oder kurz davor?

Wenn das Zusammenleben zu Hause bei den Eltern nicht mehr funktioniert, ist oft Eile geboten! Je nach deinem Wohnort (Meldeadresse in München oder außerhalb?) und/oder deinem Alter (unter 18 Jahre, zwischen 18 und 20 Jahren oder bereits 21 Jahre und älter) gibt es verschiedene Möglichkeiten der Hilfe/Unterbringung. Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob und wie du Schritt von zu Hause schaffst, kannst und solltest du dich erstmal beraten lassen (z.B. bei uns im JIZ – weitere Beratungsstellen für Jugendliche findest du weiter unten).

Wenn es schnell gehen muss!

Wenn du unter 18 Jahre bist und in München (meint das offizielle „Stadtgebiet“ – nicht den Landkreis München!) gemeldet bist und nicht mehr zu Hause wohnen kannst, wende dich an das Stadtjugendamt München (Mo. bis Fr. tagsüber erreichbar im zuständigen Sozialbürgerhaus/SBH: www.muenchen.de/sbh).  Nachts oder am Wochenende und wenn du nicht weißt, wo du hin sollst, kontaktiere die Polizei!

Für junge Leute zwischen 18 und 20 Jahren gibt es im  Stadtjugendamt München eine zentrale Stelle für „pädagogische Hilfen für junge Erwachsene“ (Kontakt über die „Infothek“), an die du dich im Krisenfall und schwierigen Lebenssituationen wenden kannst (Hinweis: diese „Jugendhilfe“ kann in München sogar bis zum 26. Geburtstag ermöglicht werden). Wohnungslosigkeit sollte aber nicht dein einziges Problem sein, denn die Kolleg*innen dieser Fachstelle vermitteln „pädagogische Hilfen“, dies sind im Akutfall i.d.R. ein Platz in einer Schutzstelle für junge Volljährige oder falls nötig eine längerfristige betreute Wohnform („betreute WG“ oder „Einzelbetreutes Wohnen“). Das Stadtjugendamt kann nur helfen, wenn du im STADTGEBIET München gemeldet bist oder dich nachweislich(!) schon länger im Stadtgebiet aufhältst. Ein Nachweis kann z.B. ein Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung der Leute sein, wo du in München übernachtet hast). Beratung und Hilfe im Notfall können 18-20jährige auch von den Mitarbeiter*innen der „Notschlafstelle“ des Fluchtpunkt e.V. erhalten – die auch pädagogisch betreute Wohngruppen im Angebot hat. Eine „Zufluchtstelle“ für junge Frauen (und „betreute WGs“) gibt es auch von IMMA e.V.

Auswärtige Jugendliche und junge Erwachsene wenden sich in Notsituationen bitte grundsätzlich an ihr zuständiges Jugendamt (wo du offiziell gemeldest bist) bzw. Minderjährige im Notfall an die Polizei!

Wohnungslose oder von Obdachlosigkeit akut bedrohte Erwachsene, die im Stadtgebiet(!) gemeldet sind, können sich an das Amt für Wohnen und Migration wegen einer (Not)Unterbringung wenden. Außerhalb deren Öffnungszeiten des Amtes kann ggf. die Bahnhofsmission (für Frauen) oder die Beratungsstelle Schiller25 kurzfristig eine (Not)Unterkunft vermitteln/anbieten.

Wenn du nicht in München gemeldet bist, musst du dich wegen Wohnungslosenhilfe an deine Heimatbehörde wenden oder kannst in München ganzjährig im sogenannten „Übernachtungsschutz“ ein Bett für die Nacht in der Bayernkaserne erhalten. Einweisung/Bettenvergabe erfolgt in der Schiller25. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man auch direkt bei der Bayernkaserne ein Bett bis zum nächsten Werktag bekommen!

Der Landkreis München hat für von Obdachlosigkeit bedrohte erwachsene Bürger*innen des Landkreises die Wohnungsnotfallhilfe eingerichtet.

Als schnelle (Zwischen!)Lösung bitte immer Verwandte oder/und Freund*innen in Betracht ziehen! Erstens, damit du ein Dach über dem Kopf hast und zweitens können dich diese vertrauten Personen ggf. bei allen weiteren Schritten persönlich unterstützen/begleiten!

Beratung (wenn es zu Hause „brennt“)

Prinzipiell kannst du dich mit allen Fragen Montags von 12-19 Uhr und Dienstag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr an das Jugendinformationszentrum München (JIZ, Sendlinger Straße 7, im Innenhof – 089-550 521 50) wenden. Außerdem gibt es im JIZ jeden Dienstag ab 16 Uhr eine kostenlose Rechtsberatung für junge Leute bis 26 Jahren – keine telefonische Beratung und keine Anmeldung möglich -> frühzeitiges Erscheinen dringend empfohlen! Jeden Montag zwischen 14 und 18 Uhr gibt es im JIZ auch eine Wohnberatung – ebenfalls ohne Anmeldung!

Junge Frauen können sich vertrauensvoll auch an die Beratungsstelle der IMMA wenden.

Auch die ConAction-Streetworker*innen helfen junge Leuten die von zu Hause rausgeflogen sind weiter – und begleiten dich auf Wunsch mit zu Behörden!

Telefonische und Online-Beratung (Chat und Einzelberatung) von jungen Leuten bekommst du beim INFOFON (täglich 18-22 Uhr unter 089-1215000 oder www.1215000.de).

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Eigene Bude? Wohnheim? WG? Wie, woher und wer zahlt?

Grundsätzlich gilt: Bis zum Ende der (ersten) Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Diese „Pflicht“ erfüllen sie in der Regel dadurch, dass du „zu Hause“ wohnen kannst, verpflegt wirst und ggf. ein Taschengeld bekommst. Bei Unterhaltsfragen junger Erwachsener (18-20 Jahre aus dem Stadtgebiet München!) hilft die sog. „Volljährigenberatung“ des Stadtjugendamtes weiter. Wenn du in München gemeldet und arbeitslos/arbeitssuchend bist, wende dich an den Jobcenter im für dich zuständigen Sozialbürgerhaus (SBH).

Infos zur Wohnungs- und WG-Suche, zu Wohnheimen und Finanzierungsmöglichkeiten haben wir für Schüler*innen + Azubis sowie für Studierende separat gesammelt.

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Sozialwohnung?

Aufgrund der großen Wohnungsnot in München gibt es sehr viele Bewerber*innen für eine sozial geförderte Wohnung (jährlich werden mehr als 30.000 Anträge gestellt)! Wenn du aktuell oder innerhalb der letzten drei Jahre nicht (mit dem 1. Wohnsitz!) im STADTgebiet München gemeldet bist/warst, sind die Chancen auf eine Sozialwohnung gering. Um bessere Chancen auf eine Sozialwohnung zu haben ist die DRINGLICHKEIT sehr wichtig. Diese drückt sich in einer Punktzahl aus, die individuell für jede*n Antragsteller*in errrechnet wird (Kriterien sind z.B. Wohnungslosigkeit, sehr beengte Wohnverhältnisse, Schwangerschaft, alleinerziehend, Krankheit, Behinderung usw.). Bitte FRÜHZEITIG den SOWON-Antrag beim Amt für Wohnen (wir empfehlen online) stellen – denn die Registrierung kann mehrere Monate dauern…! Der Antrag muss in der Regel alle zwei Jahre verlängert/neu gestellt werden! Wer eine Sozialwohnung bekommt, entscheidet der/die Vermieter*in (nicht das Amt!). Das Wohnungsamt schlägt lediglich die fünf dringlichsten Bewerber*innen (=Anzahl der Punkte!) für eine Wohnung vor. Da der/die Vermieter*in keine Informationen über die fünf Bewerber*innen hat, empfiehlt es sich, sehr gut auf die Besichtigung vorzubereiten und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mitzubringen!


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