Infos für Schüler*innen und Azubis

Tipps für junge Leute in Schule und Ausbildung

Viele, der auf dieser Seite erwähnten Adressen und Links findest du kompakt in unserem "München-TIPP": Wohnen in München (Deutsch) als DIN A4 Download (PDF). Diese Liste ist auch erhältlich bei uns im JIZ, Sendlinger Straße 7 im Innenhof.

Wir haben für dich auch ein Erklärvideo zur Wohnheim-Suche für Schüler*innen und Azubis produziert:

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Und hier unsere Infos zum Nachlesen:

Wohnheime…

…sind aus unserer Sicht die „einfachste“ und oft auch günstigste Möglichkeit für eine Unterkunft in München! Es gibt einige Wohnheime für junge Leute (bis Mitte 20), die sich „in Ausbildung“ befinden (z.B. FOS/BOS, Fachakademie, Berufsfachschule, betriebliche Ausbildung oder Praktikum, FSJ/FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst). Viele Jugendwohnheime vermieten geschlechtunabhängig – manche aber nur an junge Frauen und ein Wohnheim ist nur für junge Männer in Ausbildung zugänglich. Einige Wohnheime vermieten bereits an 15-Jährige – bei vielen Wohnheimen musst du bereits 18 Jahre alt sein.

Es gibt zwei Arten von Wohnheimen: entweder das Zimmer wird zu einem festen monatlichen Mietpreis (ca. 300-500 Euro und meist ohne Verpflegung) vermietet oder es wird nach Tagessatz (= inkl. Verpflegung, Freizeitangeboten und pädagogischer Unterstützung) abgerechnet (Tagessatz: ca. 25-30 Euro = ca. 800-900 Euro/Monat). Die Wohnheime mit Tagessatz sind besonders für (minderjährige) Azubis relevant und „bezahlbar“, da andere Wohnheime oft keine Minderjährigen aufnehmen und Azubis für diese Wohnheime (mit Tagessatz) ggf. einen höheren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch die Arbeitsagentur haben. Fachschüler*innen mit Anspruch auf BAföG (Infos: www.muenchen.de/afa) erhalten hingegen nicht mehr BAföG wenn sie in einem dieser Wohnheim mit Tagessatz unterkommen!

Grundsätzlich gilt (auch für Wohnheime!):
FRÜHZEITIG bewerben
ist quasi ein MUSS! Im Frühjahr ist die beste Zeit um gute Chancen auf einen Wohnheimplatz im Sommer/Herbst zu haben (Tipp: ggf. auch schon ohne Ausbildungsvertrag bewerben!).

Wohnheime für Blockschüler*innen?!
Für Azubis, die sich wegen der Berufsschule nur zeitweise in München aufhalten, haben die zuständigen Berufsschulen in der Regel ausreichend Kontingente in Jugendwohnheimen. Die Finanzierung läuft über die Stadt München und den zuständigen Regierungsbezirk (einfach beim Betrieb oder der Berufsschule nachfragen). Blockschüler*innen, die noch auf der Suche nach einem Zimmer sind finden auf der Liste des Referates für Bildung und Sport (-> dort auf „Allgemeine Informationen“ klicken!) die Münchner Wohnheime für Blockschüler*innen.

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Zimmer in einer Wohngemeinschaft/WG

WG-Zimmer werden vor allem über Online-Börsen angeboten/vermittelt. Die Preise variieren je nach Lage und Größe von ca. 700 bis zu 1000 Euro! Der Run auf WG-Zimmer ist im Herbst besonders groß. Da WG-Zimmer oft kurzfristig vermietet werden, ist eine WG-Suche für Herbst „realistisch“ erst im (Früh)Sommer möglich. Da du oft schnell reagieren musst bzw. kurzfristig zu einem Besichtigungstermin eingeladen wirst, ist es ratsam ggf. ein paar Tage „am Stück“ in München zu verbringen (bei Freund*innen oder in einem Hostel). Wir empfehlen außerdem, ein eigenes SUCHE-Inserat online aufzugeben, da einige Leute ihr freies Zimmer nicht öffentlich ausschreiben, sondern gezielt Leute suchen und anschreiben – Ziel ist: „gefunden werden“! Interessante Online-Portale findest du auf unserer o.g. „Wohnen in München“-Liste!

Grundsätzlich gilt: viele WG’s sind Studierenden-WG’s, die wiederum (nur) Studierende als neue Mitbewohner*innen suchen. Also nicht verzweifeln, wenn du als Schüler*in oder Azubi in manchen WG’s  nicht „gefragt bist“ -> einfach weiter nach „passenden“ WG’s suchen!

Minderjährig oder Volljährig?
Da du als Minderjährige*r keine Verträge unterzeichnen darfst, spielen der oder die Sorgeberechtigte/n (in der Regel die Eltern) die entscheidende Rolle, denn sie müssen für dich den Vertrag unterschreiben.

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Der sog. „freie“ Wohnungsmarkt

In München ist es sehr sehr schwierig eine (bezahlbare) Wohnung zu finden. Besonders junge Leute in Ausbildung haben es schwer, da sie noch nicht über ein hohes geregeltes Einkommen verfügen – hier hilft vor allem eine Bürgschaft der Eltern bzw. am Besten suchen die Eltern die Wohnung für dich…

VORSICHT VOR BETRUG!

Es gibt inzwischen leider viele Betrüger*innen, die (angeblich) ein günstiges Zimmer vermieten… -> NIEMALS Geld überweisen bevor du das Zimmer gesehen und den Mietvertrag unterschrieben hast!

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„Sozialwohnung“ (SOWON)

Aufgrund der großen Wohnungsnot in München gibt es sehr viele Bewerber*innen für eine sozial geförderte Wohnung (aktuell sind mehr als 25.000 Haushalte registriert)! Wenn du aktuell oder innerhalb der letzten drei Jahre NICHT (mit dem 1. Wohnsitz!) im STADTgebiet München gemeldet bist/warst, sind die Chancen auf eine „Sozialwohnung“ extrem gering. Um Chancen auf eine Sozialwohnung zu haben, ist die DRINGLICHKEIT sehr wichtig. Diese drückt sich in einer Punktzahl aus, die individuell für jede*n Antragsteller*in errrechnet wird (Kriterien sind z.B. Wohnungslosigkeit, sehr beengte Wohnverhältnisse, Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung usw.). Bitte FRÜHZEITIG den SOWON-Antrag beim Amt für Wohnen (wir empfehlen online) stellen – denn die Registrierung kann mehrere Monate dauern…! Der Antrag muss in der Regel alle zwei Jahre erneut gestellt werden! Wer eine Sozialwohnung bekommt, entscheidet der/die Vermieter*in (nicht das Amt!). Das Wohnungsamt schlägt lediglich die fünf dringlichsten (=höchste Punktzahl) Bewerber*innen für eine Wohnung vor. Der/die Vermieter*in hat keine detaillierten Informationen über die fünf vorgeschlagenen Bewerber*innen. Deshalb empfehlen wir, sich sehr gut auf die Besichtigung der Wohnung vorzubereiten und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mitzubringen!

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Die Finanzierung – oder „das liebe Geld“…

Grundsätzlich gilt: bis zum Ende der (ersten) Ausbildung sind die (leiblichen!) Eltern unterhaltspflichtig. Diese „Pflicht“ erfüllen sie in der Regel dadurch, dass du „zu Hause“ wohnen kannst, verpflegt wirst und wenn nötig ein Taschengeld bekommst. Bei Unterhaltsfragen berät junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren (die in München gemeldet sind!) die sog. „Volljährigenberatung“ des Stadtjugendamtes (dort kann ggf. die Höhe des Unterhaklts berechnet werden). Außerdem gibt es jeden Dienstag ab 16 Uhr im Jugendinformationszentrum (JIZ, Sendlinger Straße 7, Innenhof) eine kostenlose Rechtsberatung für junge Leute bis 26 Jahren – keine telefonische Beratung und keine Anmeldung möglich -> frühzeitiges Erscheinen empfohlen! Es handlet sich um eine juristische Erstberatung – es kann keine Unterhaltsberechnung vorgenommen werden!

Wenn du wegen einer schulischen Ausbildung von Außerhalb nach München ziehen musst, kannst du Schüler-BAföG beantragen (Infos: www.muenchen.de/afa oder www.bafög.de). Wenn deine Eltern im Großraum München wohnen, haben Schüler*innen geringe Chancen auf BAföG (für Studierende gelten ggf. andere Voraussetzungen)!

Bei einer betrieblichen Ausbildung hast du die Möglichkeit bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu erhalten. Du kannst unter www.babrechner.arbeitsagentur.de erste Anhaltspunkte zu deinem BAB-Anspruch erhalten, aber der BAB-Rechner ist je nach Einzelfall ungenau, deshalb empfehlen wir: unbedingt einen Antrag bei der zuständigen „Berufsberatung“ der Arbeitsagentur zu stellen (persönlich oder über die Hotline 0800 4 555500 = gebührenfrei). In München kannst du Hilfe beim BAB-Antrag im JiBB erhalten und auch manche der o.g. Wohnheime helfen dir bei der BAB-Beantragung!

Bei beiden staatlichen Hilfen werden in die Berechnung dein Bedarf und deine Einkünfte aber auch das Einkommen beider leiblichen (=unterhaltspflichtigen) Elternteile eingerechnet. Bei der Berechnung für BAB und BAföG wird jeweils ein (für Münchner Verhältnisse leider zu geringer) Mietzuschuss eingerechnet.

Wohngeld“ ist ein extra Mietzuschuss (Antrag beim Amt für Wohnen und Migration). ABER für Azubis und Studiernde besteht meistens kein Anspruch auf Wohngeld, da sie „dem Grunde nach“ Anspruch auf BAföG oder BAB hat, d.h. falls man kein BAföG oder BAB erhält, weil die Eltern „rechnerisch“ zu viel verdienen oder Vermögen haben, gibt es kein Wohngeld… denn deine Eltern könnten/sollten/müssten dich (eigentlich) unterstützen. Eine Ausnahme sind WG’s in denen ein*e Bewohner*in einen Wohngeld-Anspruch hat – dann haben die anderen Mitbewohner*innen (trotz BAföG-Anspruch) unter Umständen ebenfalls Anspruch auf Wohngeld… Das Studierendenwerk München Oberbayern hat dazu einen Wohngeld-Flyer für Studierende herausgegeben.

In finanziellen Notlagen kannst du versuchen einen extra Zuschuss beim zuständigen Sozialbürgerhaus (SBH) zu beantragen!

Bis zum Alter von 25 Jahre kannst du (oder deine Eltern) während der Ausbildung Kindergeld erhalten und Volljährige, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, können sich das Kindergeld von der Familienkasse auch auf das eigene Konto überweisen lassen.

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Viele, der auf dieser Seite erwähnten Adressen und Links findest du kompakt auf unsererm „Wohnen in München“ – Info-Folder (erhältlich im JIZ, Sendlinger Straße 7 – Innenhof) oder als Download "München-TIPP": Wohnen in München (Deutsch) .

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