Abgehauen, rausgeflogen oder kurz davor?
Wenn das Zusammenleben zu Hause bei den Eltern nicht mehr funktioniert, ist oft Eile geboten! Je nach deinem Wohnort (Meldeadresse in München oder außerhalb?) und/oder deinem Alter (unter 18 Jahre, zwischen 18 und 20 Jahren oder bereits 21 Jahre und älter) gibt es verschiedene Möglichkeiten der Hilfe/Unterbringung. Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob und wie du Schritt von zu Hause schaffst, kannst und solltest du dich erstmal beraten lassen (z.B. bei uns im JIZ – weitere Beratungsstellen findest du weiter unten).
Wenn es schnell gehen muss!
Wenn du unter 18 Jahre bist und im “Stadtgebiet” München (nicht “Landkreis”!) gemeldet bist und nicht mehr zu Hause wohnen kannst, wende dich an das Stadtjugendamt München (Mo. bis Fr. tagsüber erreichbar im für dich zuständigen Sozialbürgerhaus/SBH: www.muenchen.de/sbh). Abends/Nachts/am Wochenende oder wenn du nicht weißt, wo du hin sollst -> kontaktiere die Polizei – die kann dich in eine sogenannte “Jugendschutzstelle” bringen.
Für junge Leute/Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren gibt es im Stadtjugendamt München eine zentrale Stelle für “pädagogische Hilfen für junge Erwachsene” (Kontakt über die “Infothek”), an die du dich im Krisenfall und schwierigen Lebenssituationen wenden kannst. Diese “Jugendhilfe” kann in München über den 21. Geburtstag verlängert werden. Wohnungslosigkeit sollte aber nicht dein einziges Problem sein, denn die Kolleg*innen dieser Fachstelle vermitteln “pädagogische Hilfen”, also z.B. einen Platz in einer Schutzstelle für junge Volljährige oder falls nötig eine längerfristige betreute Wohnform (“betreute WG” oder “Einzelbetreutes Wohnen”). Das Stadtjugendamt kann nur helfen, wenn du im STADTGEBIET München gemeldet bist oder dich nachweislich(!) schon längere Zeit im Stadtgebiet aufhältst. Ein Nachweis kann z.B. ein Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung der Leute sein, wo du in München übernachtet hast. Beratung und Hilfe im Notfall können 18-20jährige auch von den Mitarbeiter*innen der “Notschlafstelle“ des Fluchtpunkt e.V. erhalten – die auch pädagogisch betreute Wohngruppen im Angebot hat. Auch die “Jugendpension JUP” nimmt Jugendliche und junge Erwachsene geschlechtsunabhängig auf. Eine “Zufluchtstelle” speziell für junge Frauen (sowie weitere “betreute WGs”) gibt es von IMMA e.V.
Auswärtige Jugendliche und junge Erwachsene wenden sich in Notsituationen bitte grundsätzlich an ihr zuständiges Jugendamt (wo du offiziell gemeldest bist) bzw. Minderjährige im Notfall an die Polizei!
Wohnungslose oder von Obdachlosigkeit akut bedrohte Erwachsene, die im Stadtgebiet(!) München gemeldet sind/waren, können sich an das Amt für Wohnen und Migration wegen einer (Not)Unterbringung wenden. Außerhalb deren Öffnungszeiten des Amtes kann ggf. die Bahnhofsmission (für Frauen) oder die Beratungsstelle Schiller kurzfristig eine (Not)Unterkunft vermitteln/anbieten.
Wenn du nicht in München gemeldet bist, musst du dich wegen Wohnungslosenhilfe an deine Heimatbehörde wenden oder kannst in München ganzjährig im sogenannten “Übernachtungsschutz” ein Bett erhalten. Bettenvergabe in der Beratungsstelle Schiller: Mo bis Fr 9-12 Uhr + Mo, Di, Do 13-17 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten der “Schiller” kann man auch direkt bei der Notunterkunft (Lotte-Branz-Straße 5, 80939 München) ein Bett Montag-Freitag nur nachts von 17 – 9 Uhr und am Wochenende ganztags bekommen!
Der Landkreis München hat für von Obdachlosigkeit bedrohte erwachsene Bürger*innen des Landkreises die Wohnungsnotfallhilfe eingerichtet.
Als schnelle Zwischen-Lösung bitte immer Verwandte oder Freund*innen fragen, ob du dort ein paar Nächte schlafen kannst! Erstens, damit du ein Dach über dem Kopf hast und zweitens können dich diese vertrauten Personen ggf. bei allen weiteren Schritten persönlich unterstützen/begleiten! Außerdem bedeutet “Notunterbringung” oft, sich ein Zimmer mit anderen Obdachlosen zu teilen.
Beratung (wenn es zu Hause “brennt”)
Prinzipiell kannst du dich mit allen Fragen Montags von 12-19 Uhr und Dienstag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr an das Jugendinformationszentrum München (JIZ, Sendlinger Straße 7, im Innenhof – 089-550 521 50) wenden. Außerdem gibt es im JIZ jeden Dienstag ab 16 Uhr eine kostenlose Rechtsberatung für junge Leute bis 26 Jahren – keine telefonische Beratung und keine Anmeldung möglich -> frühzeitiges Erscheinen (also VOR 16 Uhr!) dringend empfohlen! Jeden Montag zwischen 14 und 18 Uhr gibt es im JIZ auch eine Wohnberatung – ebenfalls ohne Anmeldung!
Junge Frauen können sich vertrauensvoll auch an die Beratungsstelle der IMMA wenden.
Auch die ConAction-Streetworker*innen helfen junge Leuten die von zu Hause rausgeflogen sind weiter – und begleiten dich auf Wunsch mit zu Behörden!
Telefonische und Online-Beratung (Chat und Einzelberatung) von jungen Leuten bekommst du beim INFOFON (täglich 18-22 Uhr unter 089-1215000 oder www.1215000.de).
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Eigene Bude? Wohnheim? WG? Wie, woher und wer zahlt?
Grundsätzlich gilt: Bis zum Ende der (ersten) Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Diese „Pflicht“ erfüllen sie in der Regel dadurch, dass du „zu Hause“ wohnen kannst, verpflegt wirst und ggf. ein Taschengeld bekommst. Bei Unterhaltsfragen junger Erwachsener (18-20 Jahre aus dem Stadtgebiet München!) hilft die sog. „Volljährigenberatung“ des Stadtjugendamtes weiter. Wenn du in München gemeldet und arbeitslos/arbeitssuchend bist, wende dich an den Jobcenter im für dich zuständigen Sozialbürgerhaus (SBH).
Infos zur Wohnungs- und WG-Suche, zu Wohnheimen und Finanzierungsmöglichkeiten haben wir für Schüler*innen + Azubis sowie für Studierende separat gesammelt.
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Sozialwohnung/SOWON?
Aufgrund der großen Wohnungsnot in München gibt es sehr viele Bewerber*innen und Interessierte für eine sozial geförderte Wohnung. Die Bearbeitung des Antrages auf Registrierung dauert derzeit rund 4 Monate (Stand: 2024) und aktuell sind insgesamt rund 25.000 Haushalte bei SOWON “registriert”)! Wenn du aktuell oder innerhalb der letzten drei Jahre NICHT (mit dem 1. Wohnsitz!) im STADTgebiet München gemeldet bist/warst, sind die Chancen auf eine Sozialwohnung leider besonders gering, da “Auswärtige” nur sehr wenige Grund-Punkte erhalten. Um Chancen auf eine Sozialwohnung zu haben, ist die DRINGLICHKEIT sehr wichtig. Diese drückt sich in einer Punktzahl aus, die individuell für jede*n Antragsteller*in errechnet wird (Kriterien sind z.B. Wohnungslosigkeit, sehr beengte Wohnverhältnisse, Schwangerschaft, alleinerziehend, Krankheit, Behinderung usw.). Bitte FRÜHZEITIG den SOWON-Antrag beim Amt für Wohnen (wir empfehlen online) stellen – denn die Registrierung dauert mehrere Monate! Danach erhältst du einen Registrierungsbescheid und dann kannst (bzw. musst) du dich eigenständig auf freie Sozialwohnungen bewerben (geht NUR ONLINE auf sowon-muenchen.de). Der Antrag auf Registrierung für SOWON muss in der Regel alle zwei Jahre neu gestellt werden!
Wer eine Sozialwohnung bekommt, entscheidet der/die Vermieter*in (nicht das Amt!). Das Wohnungsamt schlägt lediglich die fünf dringlichsten Bewerber*innen (=Anzahl der Punkte!) für eine Wohnung vor. Da der/die Vermieter*in keine detaillierten Informationen über die fünf Bewerber*innen hat, empfehlen wir, sich sehr gut auf die Besichtigung vorzubereiten und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mitzubringen!
Unter wegweiser-wohnen.de findest du eine ausführliche Erklärung (SKRIPT) zu SOWON und die PUNKTETABELLE.